Traumapädagogik / Traumazentrierte Fachberatung – weitere Infos

Weitere Informationen zum DeGPT Curriculum Traumapädagogik / Traumazentrierte Fachberatung

Die Voraussetzung, dass Teilnehmer*innen die Lizenz für Traumapädagogik und Traumatherapie erwerben können, ist, dass die Lizenzierung unseres diesbezüglichen Kursangebotes durch die einschlägigen Dachverbände erteilt wird. Die aktuelle Lizenzierung erfolgte Ende 2020.

Alle Informationen zu den Rahmenbedingungen (Curriculum der DeGPT/FV-TP – Traumapädagogik / Traumazentrierte Fachberatung (DeGPT/Fachverband Traumapädagogik) können direkt aus der Website der DeGPT entnommen werden.

www.degpt.de/curricula/

und dazu die Zertifizierungsbedingungen (PDF),
die auch hier noch einmal zusammengefasst sind:

Voraussetzungen für die Zertifizierung nach DeGPT
Bei Einfachabschluss (150
UE)
Voraussetzung für die Zertifizierung ist eine Projektvorstellung und eine anonymisierte Fallvorstellung (beides jeweils mündlich und schriftlich).
Die schriftliche Dokumentation der Fallvorstellungen und Projekte ist entlang eines von den Instituten vorgegebenen Schemas vorzunehmen.
Die Fallvorstellung und das Projekt der Kandidat*innen sind durch ein Originaldokument zu belegen (z. B. Video- oder Tonbandaufnahme, Zeichnungen, Tagebuchnotizen o. Ä. der Klient*innen).
Bei Doppelabschluss (180 UE)
Identisch mit Einfachabschluss, aber: Als Voraussetzung für die Zertifizierung kann in diesem Fall das Projekt für den zweiten Schwerpunkt entfallen. Es muss jedoch eine umfangreiche Falldarstellung angefertigt werden, die dem Setting des zusätzlichen Weiterbildungsschwerpunktes entspricht (ebenfalls schriftlich und mündlich entlang eines Schemas und durch Originaldokumente belegt).
Regelung zu Zertifikat
Hinsichtlich des Zertifikates, das Teilnehmer*innen am Ende der Weiterbildung erhalten, gelten folgende Regelungen:

  1. Teilnehmer*innen, die einen Einzelabschluss erwerben (im Schwerpunkt TP oder TZFB a 150 UE), erhalten ein Zertifikat, in dem dieser Schwerpunkt ausgewiesen ist, also entweder:
    Traumapädagogik und Traumazentrierte Fachberatung, Schwerpunkt Traumapädagogik (DeGPT/FVTP) oder
    Traumapädagogik und Traumazentrierte Fachberatung, Schwerpunkt Traumazentrierte Fachberatung (DeGPT/FVTP).Es ist die weiter oben genannte Prüfungsleistung für einen Einzelabschluss zu erbringen.
  2. Bei Teilnehmer*innen, die zunächst einen Einzelabschluss erwerben (im Schwerpunkt TP oder TZFB) und die danach den zweiten Einzellabschluss im anderen Schwerpunkt anstreben, wird die Urkunde des Einzelabschlusses gegen die des Doppelabschlusses ausgetauscht (beide Schwerpunkte sind in einer Abschlussurkunde dokumentiert). Für den Zertifikatserwerb ist die weiter oben genannte, gesonderte Prüfungsleistung für den Doppelabschluss zu erbringen.
  3. Teilnehmer*innen, die zunächst einen Einzelabschluss erwerben (im Schwerpunkt TP oder TZFB), danach den zweiten Einzelabschluss im anderen Schwerpunkt anstreben und die hierzu ausdrücklich zwei getrennte Zertifikate wünschen (also kein Zertifikat, das beide Abschlüsse gemeinsam ausweist), müssen in jedem der beiden Schwerpunkte die volle Prüfungsleistung erbringen, d. h. die weiter oben beschriebene, gesonderte Prüfungsleistung für den Doppelabschluss gilt in diesem Falle nicht.
  4. Teilnehmer*innen, die ein sog. integriertes Curriculum absolvieren, das beide Einzelabschlüsse zugleich beinhaltet (Schwerpunkt TP und Schwerpunkt TZFB), erhalten am Ende der Weiterbildung ein Zertifikat, das diesen Doppelabschluss dokumentiert (beide Schwerpunkte sind in einer Abschlussurkunde niedergelegt). Für den Zertifikatserwerb ist die weiter oben genannte, gesonderte Prüfungsleistung für den Doppelabschluss zu erbringen.
    Weiterbildungseinheiten Grundlage und jeweiliger Schwerpunkt insgesamt mindestens 150 UE
    Doppelabschluss Traumapädagogik und Traumazentrierte Fachberatung DeGPT/FV TP) 180 UE
    Wird von WeiterbildungskandidatInnen ein Doppelabschluss angestrebt, gelten besondere Regelungen: Die Supervision, die mit einem Schwerpunkt durchlaufen wurde, wird bei Erwerb eines Doppelabschlusses für den anderen Schwerpunkt von jedem zertifizierten Anbieter anerkannt, d.h., die Teilnehmer*innen müssen nur einmal die 24-stündige Supervision durchlaufen, um beide Abschlüsse erwerben zu können. Wenn ein/e TeilnehmerIn es will, darf er/sie die Supervision natürlich doppelt belegen; es besteht nur keinerlei Pflicht, dies zu tun, um den zweiten Abschluss zu erwerben. Die Stundenzahl für den Erwerb eines Doppelabschlusses beträgt somit 180 Stunden.

 

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